Aufnahmekriterien
Gewerbeschule:
| Beantragung der Aufnahme: |
möglichst bis Ende April |
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Vorzulegende Unterlagen:
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- Hauptschulabschlusszeugnis
mit dem Vermerk "Der Schüler/Die Schülerin ist berechtigt, in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule überzugehen." Da der Hauptschulabschluss in der Regel erst am Ende des Schuljahres erworben wird, ist das letzte Zeugnis der entsprechenden Schule vorzulegen. Das Hauptschulabschlusszeugnis muss nach Erhalt nachgereicht werden.
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Fachoberschule:
| Beantragung der Aufnahme: |
möglichst bis Ende April |
Vorzulegende Unterlagen: |
Für die Aufnahme in die Klassenstufe 11:
- Mittlerer Bildungsabschluss und
- verbindliche Zusage von Praktikantenstellen für die fachpraktische Ausbildung im Umfang von 46 Wochen laut Praktikantenplan
Für die Aufnahme in die Klassenstufe 12:
- Mittlerer Bildungsabschluss und
- abgeschlossene Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung (Ersatzweise ein fachrichtungsbezogenes Berufspraktikum von mindestens 2 Jahren oder eine fachrichtungsbezogene hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 4 Jahren). Wird der Abschluss erst am Ende des Schuljahres erworben, so ist das letzte Zeugnis der entsprechenden Schule vorzulegen. Das Abschlusszeugnis muss nach Erhalt nachgereicht werden.
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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ):
| Beantragung der Aufnahme: |
möglichst bis Ende April |
Vorzulegende Unterlagen: |
Für die Aufnahme im BGJ-D (Berufsgrundbildungsjahr - duale Form):
- Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der vorherigen Schule und
- verbindliche Zusage einer Praktikumsstelle in den Berufsfeldern Metalltechnik, Kfz-Technik, SHK-Technik (Sanitär-Heizung-Klima) oder Elektrotechnik
Für die Aufnahme im BGJ-S (schulische Form):
- Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der vorherigen Schule
Hinweis: Die Klassenbildung erfolgt jedoch nur unter Vorbehalt ausreichender Schülerzahlen. |
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ):
| Beantragung der Aufnahme: |
möglichst bis Ende April |
| Vorzulegende Unterlagen: |
Für die Aufnahme im BVJ-P (Berufsvorbereitungsjahr - Produktionsschule):
- Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der vorherigen Schule
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