Beschulung und Tests ab 19.04.2021

Beschulung ab 19.04.2021 und Tests

Ab dem 19.04.2021 wird die Unterrichtsorganisation, wie sie in den letzten Wochen war, wegen der steigenden Inzidenzzahlen fortgesetzt. Je nach Klassengröße ist die Klasse allerdings geteilt und es können nicht alle die ganze Woche vor Ort sein. Welche Klassen geteilt werden, entnehmen Sie bitte den Beschulungsplänen im Bereich Downloads. Welcher Gruppe (I oder II) der Klasse Sie angehören, wurde Ihnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt und sollte auf der Rückseite Ihres Schülerausweises notiert sein. Ihre Klassenlehrerin/Ihr Klassenlehrer hat Sie über die Einteilung der Gruppen noch einmal gesondert informiert.

Im Schulgebäude gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-/Medizinischen Maske, sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen.

Zusätzlich besteht ab 19.04.2021 die Testpflicht mittels PoC-Schnelltest für alle Schülerinnen und Schüler.

- Der Test kann entweder extern gemacht und über eine Testbescheinigung, die nicht älter als 24 Stunden ist, nachgewiesen werden oder

- der Test erfolgt unter Aufsicht der Lehrkraft in der Schule und wird mit einer Bescheinigung bestätigt.

- Der Test erfolgt in der Regel zweimal in der Woche.

- Wenn keine Testung (extern oder von der Schule) nachgewiesen werden kann, besteht kein Zutrittsrecht zur Schule

Bei Fragen zur Beschulung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer.

Zurück